D.N.I.S. News Network – Die Konvention der Vereinten Nationen (U.N.) wurde am 25. August verabschiedet. Es ist das achte internationale Menschenrechtsgesetz in der Geschichte und verbietet die Diskriminierung der 650 Millionen behinderten Menschen weltweit. Fünf Jahre intensiver Verhandlungen bei den U.N. trieben die Länder zur Annahme der neuen Konvention. Das Gesetz ist seit 16 Jahren das erste verabschiedete Menschenrechtsgesetz.
Die neue Konvention fußt auf den bestehenden Menschenrechtsgesetzen und ihrer Anwendung auf Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz mit 40 Paragraphen schafft keine neuen Rechte, sondern verbietet die Diskriminierung von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen. Damit ist das Ziel verbunden, den effektiven Schutz von behinderten Menschen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie die gesamte Bandbreite der Menschenrechte geniesen können: zivil, politisch, ökonomisch, soziale und kulturell.
„Sie ist die erste Konvention dieser Größenordnung in diesem Jahrhundert“, wird der Präsident der Generalversammlung Jan Eliasson zitiert, nachdem die Zustimmung erreicht war. Er sagte den Verhandlungsteilnehmern, dass sie „eine absolut wunderbare Botschaft in die Welt schicken. Sie schicken die Botschaft, dass wir ein Leben in Würde für alle erreichen wollen und dass alle Menschen gleich sind“.
„Es ist ein großartiger Tag für die U.N. und für Menschen mit Behinderungen,“ sagte Neuseelands Botschafter Don MacKay, der die Verhandlungen in der Schlussphase leitete. „Es ist eine gute Konvention und wird für Millionen von Menschen etwas erreichen.“
Venus Ilagan, Vorsitzende der Disabled Peoples’ International (D.P.I.) sagte, “Der heutige Tag, der 25. August 2006, ist ein Tag zum Feiern! Wir haben etwas erreicht, das schon lange der Traum unserer Mitglieder war: eine U.N.-Konvention über unsere Menschenrechte! Vor fünfundzwanzig Jahren, beim ersten D.P.I.-Weltkongress in Singapur erkannten wir die Notwendigkeit, uns zusammenzuschließen und für unsere Menschenrechte als behinderte Menschen zu kämpfen. Heute, mit diesem Sieg, sind wir vereint wie nie zuvor! Mit der Verabschiedung des Konventionsentwurfs durch das Ad-Hoc-Komitee können wir einen wichtigen Sieg auf dem langen Weg zur Gleichheit feiern und wir können sehr stolz auf diesen Erfolg sein.
Zu Beginn des Verhandlungsprozesses, hat D.P.I. seine Sicht sehr klar gemacht, dass es keine Menschenrechte gibt, auf die behinderte Menschen keinen Anspruch erheben. Der heute angenommene Entwurf anerkennt unsere Rechte im Rahmen der U.N.-Menschenrechte und sichert diese ab.“
Die Konvention wurde im weitgehenden Konsens angenommen. Die Konvention wird offiziell an die Generalversammlung zur Annahme bei ihrer 61. Sitzung ab Septeber 2006 geschickt. Dann kann sie von den Mitgliedsstaaten unterschrieben und ratifiziert werden.